Körperschaftsteuer

    Aus WISSEN-digital.de

    Steuer auf die Einkünfte von Körperschaften (Kapitalgesellschaft, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft, Versicherungsvereine, Anstalten, Stiftungen) und selbstständigen Vermögensmassen (juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts). Die Körperschaftsteuer zählt zu den Ertragssteuern und wurde in der Fassung des Körperschaftsteuergesetzes vom 11.4.2003 neu geregelt. Befreit sind unter anderem die Deutsche Bundespost AG, die Deutsche Telekom AG und sonstige Monopolverwaltungen der Regierung sowie kirchliche und sozial tätige Körperschaften. Steuerobjekt sind die gesamten Gewinne der Körperschaft, soweit sie ihren Sitz im Inland hat, ansonsten wird nur der Inlandsgewinn versteuert. Der Steuersatz beträgt seit 2001 25 %. Die Körperschaftsteuer wird von den Ländern erhoben.

    KALENDERBLATT - 5. Juni

    1922 Einer Meldung aus Moskau zufolge ist Wladimir I. Lenin gesundheitlich nicht in der Lage, dem politischen Tagesgeschäft nachzugehen, da er sich eine schwere Erkrankung zugezogen habe.
    1982 Die CDU veranstaltet in Bonn eine Friedensdemonstration, die den Rückhalt der Politik der Vereinigten Staaten in der deutschen Bevölkerung unterstreichen soll. An der Veranstaltung nehmen etwa 100 000 Personen teil.
    1994 Der spanische Tennisspieler Sergi Bruguera besiegt seinen Landsmann Alberto Berasategui im Finale des French Open in vier Sätzen.



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