Körperschaftsteuer

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    Steuer auf die Einkünfte von Körperschaften (Kapitalgesellschaft, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft, Versicherungsvereine, Anstalten, Stiftungen) und selbstständigen Vermögensmassen (juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts). Die Körperschaftsteuer zählt zu den Ertragssteuern und wurde in der Fassung des Körperschaftsteuergesetzes vom 11.4.2003 neu geregelt. Befreit sind unter anderem die Deutsche Bundespost AG, die Deutsche Telekom AG und sonstige Monopolverwaltungen der Regierung sowie kirchliche und sozial tätige Körperschaften. Steuerobjekt sind die gesamten Gewinne der Körperschaft, soweit sie ihren Sitz im Inland hat, ansonsten wird nur der Inlandsgewinn versteuert. Der Steuersatz beträgt seit 2001 25 %. Die Körperschaftsteuer wird von den Ländern erhoben.