Körper (Mathematik)

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    1. in der Geometrie ein Teil eines Raumes, der von ebenen oder gekrümmten Flächen von allen Seiten abgegrenzt ist. Der Körper ist dreidimensional. Diese Flächen bilden die Oberfläche des Körpers, der Teil des Raumes, den sie einschließen, nennt man das Volumen oder seinen Rauminhalt. Körper, die von ebenen, regelmäßigen Vielecken begrenzt werden, nennt man auch platonische Körper, z.B. Würfel und Tetraeder. Kugel und Ellipsoide werden dagegen von gekrümmten Flächen gegrenzt.
    1. in der Algebra eine Struktur bzw. Gesetzmäßigkeiten, die aus ihren Elementen und deren Verknüpfungen durch Addition und Multiplikation entstehen, z.B. die Menge der rationalen oder reellen Zahlen.

    Kalenderblatt - 19. März

    1921 Russland und Polen unterzeichnen einen Friedensvertrag.
    1953 Der Bundestag billigt die deutsch-alliierten Verträge, die später Deutschlandvertrag genannt werden. In ihnen wird das Ende des Besatzungsstatus und die Wiedererlangung der Souveränität geregelt.
    1956 Die Bundesrepublik erlässt das Soldatengesetz, in dem die Forderungen an eine demokratische Armee dargelegt werden.