König

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    1. nach dem Kaiser Träger höchster staatlicher Gewalt oder höchster Repräsentant in der Monarchie oder in heutigen konstitutionellen Monarchien. Zu den germanischen Herrschervorstellungen vom Volkskönigtum (Wahl unter den Mitgliedern einer sich oft durch Abstammung von den Göttern legitimierenden Königsippe durch die Volksversammlung) und Heereskönigtum kamen seit dem Fränkischen Reich der antik-römische Amtsgedanke und die christliche Vorstellung vom Gottesgnadentum hinzu, d.h. Gebundensein an die überlieferten Volksgesetze und die Zustimmung der Großen bei eigener Gesetzgebungs-, Besteuerungs-, Gerichts- und Heeresgewalt sowie Kirchenhoheit, oberste Instanz der Friedenswahrung. Im Mittelalter galt teils Wahlprinzip, teils Erbfolge.
    1. zentrale Figur im Schachspiel, dessen Eroberung (Matt) das Ziel einer Schachpartie ist.
    1. nach dem Ass die zweithöchste Spielkarte im Kartenspiel.