Jugendarrest

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    Zuchtmittel im Rahmen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) und der Jugendarrestvollzugsordnung, welches das Ehrgefühl der/des Jugendlichen wecken und ihr/ihm bewusst machen soll, dass sie/er für das von ihr/ihm begangene Unrecht einzustehen hat. Der Jugendarrest ist Freizeitarrest, Kurzarrest oder Dauerarrest. Er wird in Jugendarrestanstalten oder Freizeitarresträumen der Landesjustizverwaltung vollzogen (vgl. §§ 13, 16, 90 JGG).