Johann Friedrich I. der Großmütige (Sachsen)

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    sächsischer Kurfürst; * 30. Juni 1503 in Torgau, † 3. März 1554 in Weimar

    Johann Friedrich I. der Großmütige regierte nach dem Tod seines Vaters Johann des Beständigen 1532 zugleich für seinen unmündigen Bruder, Johann Ernst, dem er später (1542) Koburg abtrat und eine Rente aussetzte. Er war Anhänger der lutherischen Lehre und auf Konsolidierung der sächsischen Landeskirche bedacht. Voll Ergebenheit gegen den Kaiser suchte er einem Bruch mit diesem auszuweichen, vermittelte 1534 den Frieden zu Kadan zwischen Philipp von Hessen und Ferdinand und erhielt 1535 in Wien die Belehnung mit der Kur.

    Den rechten Zeitpunkt, um dem Kaiser Karl V., der sich zur gewaltsamen Unterwerfung der Protestanten anschickte, entgegenzutreten, versäumend, verfiel er zugleich mit Philipp von Hessen am 20. September 1546 der Acht. Er wurde bei Mühlberg am 24. April 1547 gefangen genommen und musste in der Wittenberger Kapitulation (19. Mai) auf Land und Kur zu Moritz' Gunsten verzichten. Die Standhaftigkeit, mit der er jede Verschärfung seiner Gefangenschaft lieber ertrug, als dass er, wie der Kaiser verlangte, in die Annahme des Augsburger Interims eingewilligt hätte, verschaffte ihm den Beinamen "der Großmütige".

    Erst infolge von Moritz' Erhebung gegen den Kaiser 1552 in Innsbruck befreit, kehrte er in das seinen Söhnen überwiesene thüringische Besitztum zurück. In dem am 24. Februar 1554 mit Kurfürst August geschlossenen Naumburger Vertrag erhielt er den Titel "geborener Kurfürst" und die Ämter Altenburg, Eisenberg, Sachsenburg und Herbisleben nebst einer Entschädigungssumme. Nach dem Tod seines Bruders Johann Ernst (1552) fiel auch Koburg an ihn zurück. Er war der letzte Ernestiner, der die Kurwürde besaß. Seine Gemahlin Sibylle von Kleve hatte ihm drei Söhne geboren.