Johann "Hans" Georg Ehard

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    deutscher Jurist und Politiker; * 10. November 1887 in Bamberg, † 18. Oktober 1980 in München

    1924 vertrat Hans Ehard als Zweiter Staatsanwalt die Hochverratsanklage gegen Hitler und Ludendorff wegen Putschversuchs. 1946 wurde er zum Ministerpräsidenten Bayerns gewählt. Der bisherige Justiz-Staatssekretär bemühte sich um den Wiederaufbau und die Festigung des bayerischen Staates, wollte aber auch mit den benachbarten Ländern zusammenarbeiten. Auf Ehards Einladung hin trafen sich 1947 die Ministerpräsidenten aller vier Besatzungszonen. Auf der Tagung sollte über die Verwaltung des geteilten Deutschland gesprochen und über die Zukunft beraten werden. Der Versuch einer Zusammenarbeit scheiterte allerdings an der starren Haltung der Sowjetzonen-Delegation. Im Jahr darauf trafen sich Westdeutschlands Spitzenpolitiker zum Verfassungskonvent auf der Herreninsel im Chiemsee. Dort setzte sich der föderalistische Ehard gegen Adenauer und Schumacher mit einigem Erfolg durch; es gelang ihm jedoch nicht, den Bundesrat mit mehr Rechten ausstatten zu lassen.

    Seit 1949 war er auch CSU-Vorsitzender, verlor aber ein Jahr später den Parteivorsitz. Sein Amt als Ministerpräsident hatte er bis 1954 inne und trat das Amt 1960 noch einmal an, übergab dann aber 1962 den Posten an Alfons Goppel und wurde Justizminister. Hans Ehard zog sich 1966 aus der aktiven Politik zurück.