Jahresurlaub

    Aus WISSEN-digital.de

    jedem Arbeitnehmer zustehender Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), der zur Wiederherstellung der Arbeitskraft (Regeneration) und zur Persönlichkeitsentfaltung beitragen soll. Er beträgt mindestens 24 Werktage. Der Jahresurlaub muss im laufenden Kalenderjahr oder ausnahmsweise bis März des folgenden Jahres genommen werden. Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden ihm durch Nachweis mittels ärztlichen Attests diese Tage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet.