Irrtum

    Aus WISSEN-digital.de

    1. unbeabsichtigte Fehleinschätzung einer Tatsache.
    1. zivilrechtliche Unterscheidung in Erklärungsirrtum, offensichtlich versehentlich falsch abgegebene Willenserklärung, Inhaltsirrtum, unverschuldete Unwissenheit über die Bedeutung einer abgegebenen Willenserklärung und Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaft, z.B. einer Sache im Kaufvertrag.
    1. im Strafrecht als Tatbestandsirrtum und Verbotsirrtum, z.B. der Täter ist sich nicht bewusst, dass er eine rechtswidrige Handlung begeht (Verbotsirrtum); die versehentliche Mitnahme eines fremden Mantels in einem Restaurant (Tatbestandsirrtum). Der Täter kann dann nach § 16 Strafgesetzbuch nicht wegen vorsätzlichen Handelns bestraft werden.

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.