Interregnum
Aus WISSEN-digital.de
(lateinisch "Zwischenherrschaft")
1) allgemein die Zeit zwischen dem Ende der Regierungszeit eines Herrschers und dem Regierungsantritt seines Nachfolgers; vorläufige Regierung oder Zeitraum ohne rechtmäßige Regierung.
2) kaiserlose Zeit nach dem Ende des staufischen Kaisertums (1254) und dem Tod König Wilhelms 1256 bis zur Wahl Rudolfs von Habsburg 1273. Die Zeit war gekennzeichnet durch das Scheinkönigtum ausländischer Fürsten (Richard von Cornwell und Alfons von Kastilien). Ohne Machtgrundlage wegen der Ausbildung des Kurfürstenkollegiums, der Machtsteigerung der Reichsfürsten zu vollprivilegierten Landesherren und des Niedergangs des Ritterstandes. Im engem Zusammenhang damit steht das Fehdewesen, Raubrittertum und Bündnissysteme der Städte.
Kalenderblatt - 20. Juli
| 1932 | Reichskanzler Papen setzt die Regierung in Preußen ab, der letzten sozialdemokratischen Bastion in der Weimarer Republik. |
| 1944 | Das Attentat auf Adolf Hitler (so genannter Zwanzigster Juli) schlägt fehl. Einer der Anführer des Putschversuchs, den nur wenige der Verschwörer überleben sollen, ist Graf von Stauffenberg. |
| 1954 | Nach dem Fall des französischen Stützpunkts Dien Bien Phu gibt man in Frankreich den Krieg in Indochina für verloren und einigt sich mit den Viet-Minh auf einen Waffenstillstand. |
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