Interessengemeinschaft

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch) Abk.: IG;

    1. Personen oder Gruppen schließen sich vertraglich zusammen, um einen oder mehrere gemeinsame Interessen zu wahren oder zu fördern.
    1. mehrere Unternehmen verbinden sich, um ihre ökonomischen Interessen zu sichern. Die einzelnen Unternehmen bleiben rechtlich selbstständig, der erzielte Gewinn/Verlust wird auf die Mitglieder der IG verteilt. In manchen Fällen ist die IG der Vorläufer der Konzernbildung.