Inquisition

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    (lateinisch "Untersuchung")

    1. Untersuchung, strenges Verhör.
    2. richterliche Verfolgung der Ketzerei (im weitesten Sinne: Albigenser, scheinchristliche Juden und Mauren, Beghinen, Taboriten, Hugenotten usw., aber auch "Hexen" und dergleichen) durch die von der katholischen Kirche eingesetzten Glaubenstribunale.

    Geschichte:

    Gegen Häretiker wurden im Frühchristentum geistliche Zuchtmittel angewendet; christlich-römische Kaiser bestraften Häresie mit Verbannung, Güterkonfiskation und Tod; christliche Theologen (Martin, Ambrosius, Chrysostomos) verurteilten lange Zeit Gewaltmaßnahmen.

    Seit der Mitte des 12. Jh. Bejahung der Bestrafung der Häretiker durch geistliche Gerichte und staatliche Exekutionen. Das vierte Laterankonzil 1215 stellte allgemeine Regeln für das Vorgehen gegen die Ketzer auf und bedrohte die Fürsten, die nicht gegen Ketzer vorgingen, mit Exkommunikation und Länderentziehung. Gregor IX. organisierte das kirchliche Inquisitions-Verfahren und ernannte päpstliche Inquisitoren (1231), meist Dominikaner und Franziskaner. Die Inquisition (anfangs ein Wandergericht, dann ein ständiges Tribunal in den einzelnen Ländern unter einem Generalinquisitor) wendete zur Erreichung von Geständnissen auch die Folter an, die aus dem italienischen auch ins deutsche Strafrecht übernommen wurde. Der Vollzug der Strafe (unter anderem Verbrennung oder Enteignung) wurde den weltlichen Behörden überlassen.

    Haupttätigkeitsfeld der Inquisition: Spanien (Großinquisitor Torquemada; Aufhebung der Inquisition erst 1806 durch Joseph Bonaparte), Portugal (Aufhebung erst 1820), Kirchenstaat (Aufhebung 1870) und Frankreich. Daneben Deutschland, die Niederlande und England. Die skandinavischen Länder blieben weitgehend verschont.

    Seit 1908 ist das Heilige Offizium als oberste Instanz für Abweichungen vom römisch-katholischen Glauben und für die Indizierung zuständig. Es wurde 1965 in eine Glaubenskongregation umgewandelt: Präfekt ist der Papst.