Inhaberpapiere

    Aus WISSEN-digital.de

    Wertpapiere, über die der jeweilige Besitzer volles Verfügungsrecht (inklusive Eigentumsrechte) hat. Der Inhaber dieser Wertpapiere ist ohne einen zusätzlichen Nachweis berechtigt, die mit den Inhaberpapieren verbundenen Rechte für sich geltend zu machen. Zu den Inhaberpapieren zählen unter anderem Obligationen, Inhaberaktien oder Pfandbriefe.

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.