Inhaberpapiere
Aus WISSEN-digital.de
Wertpapiere, über die der jeweilige Besitzer volles Verfügungsrecht (inklusive Eigentumsrechte) hat. Der Inhaber dieser Wertpapiere ist ohne einen zusätzlichen Nachweis berechtigt, die mit den Inhaberpapieren verbundenen Rechte für sich geltend zu machen. Zu den Inhaberpapieren zählen unter anderem Obligationen, Inhaberaktien oder Pfandbriefe.
Kalenderblatt - 20. April
1844 | Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck. |
1916 | Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe. |
1998 | Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf. |