Hundsrobben und Seehunde

    Aus WISSEN-digital.de

    Seehunde
    Junge Seehunde auf einem Felsen

    Diese Wasserraubtiere waren ursprünglich weltweit verbreitet, sind aber heute in vielen Gebieten in ihrem Bestand bedroht.

    Hundsrobben können nicht, wie die Ohrenrobben, ihre Füße unter den Körper ziehen und sich somit auch nicht an Land mittels der Füße fortbewegen. Sie bewegen sich deshalb durch heftige Rumpfbewegungen vorwärts: Sie krümmen den Rücken, werfen den Vorderkörper vor, ziehen den Hinterleib nach und so weiter - sie "robben".

    Sie unterscheiden sich von den Ohrenrobben auch darin, dass ihr äußeres Ohr (Ohrmuschel) so weit zurückgebildet ist, dass es kaum oder gar nicht mehr sichtbar ist.

    Erst seit Ende der 1980er Jahre ist es strengstens verboten, die wegen ihres wertvollen Pelzes beliebten Tiere zu jagen.

    Systematik

    Familie aus der Überfamilie der Hundsrobbenartigen (Phocoidea).

    Die Familie der Hundsrobben und Seehunde lässt sich in vier Unterfamilien aufteilen:

    Mönchsrobben (Monachinae)

    unter anderem mit der Art Mittelmeer-Mönchsrobbe (Monachus monachus) Rüsselrobben (Cystophorinae)

    Seehunde (Phocinae)

    u.a. mit der Art Gemeiner Seehund (Phoca vitulina) Südrobben (Lobodontiae)

    Kalenderblatt - 18. Juli

    1922 Der Reichstag verabschiedet das Republikschutzgesetz, das unter dem Eindruck der Ermordung von Außenminister Walther Rathenau ausgearbeitet wurde und dem Schutz der demokratischen Staatsform vor politischem Extremismus dienen soll. Es ist zunächst auf fünf Jahre befristet, wird aber 1927 noch einmal um zwei Jahre verlängert.
    1930 Der Reichskanzler Heinrich Brüning löst den Reichstag auf, nachdem die von der Regierung mit Notverordnungsrecht angeordneten Steuererhöhungen von den Abgeordneten abgelehnt wurden.
    1949 Gründung der "Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft" (FSK).