Hoheitsrechte

    Aus WISSEN-digital.de

    Die Hoheitsrechte eines souveränen Staates sind die Rechtssetzungsgewalt (Gesetzgebung), das Recht auf Erhebung von Steuern (Finanzgewalt), das Recht auf Verfolgung (Polizeigewalt) und Bestrafung (Gerichtshoheit) von Gesetzesverstößen und das Recht auf Verteidigung gegen militärische Bedrohung von außen. Diese Rechte dürfen nur von der höchsten Staatsgewalt ausgeführt werden. Ein Staat ist souverän (siehe auch Souveränität), wenn er über umfassende, von keiner höheren Macht eingeschränkte Hoheitsrechte verfügt.

    In einem modernen, demokratischen Rechtsstaat sind die Hoheitsrechte auf mehrere Staatsorgane nach dem Prinzip der Gewaltenteilung verteilt. In einem Bundesstaat haben auch die einzelnen Länder Hoheitsrechte inne.

    Nach Artikel 23 des Grundgesetzes kann der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte auf die Europäische Union übertragen, in Art. 24 wird die Übertragung auf andere internationale und zwischenstaatliche Organisationen geregelt.

    Kalenderblatt - 19. März

    1921 Russland und Polen unterzeichnen einen Friedensvertrag.
    1953 Der Bundestag billigt die deutsch-alliierten Verträge, die später Deutschlandvertrag genannt werden. In ihnen wird das Ende des Besatzungsstatus und die Wiedererlangung der Souveränität geregelt.
    1956 Die Bundesrepublik erlässt das Soldatengesetz, in dem die Forderungen an eine demokratische Armee dargelegt werden.