Hochschulrahmengesetz

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    Abk.: HRG;

    Gesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.1.1999, das Rahmenvorschriften für die Hochschulen enthält. Hochschulen im Sinne dieses Gesetzes sind die Universitäten, die Pädagogischen Hochschulen, die Kunsthochschulen, die Fachhochschulen und die sonstigen Einrichtungen des Bildungswesens, die nach Landesrecht staatliche Hochschulen sind. Es ist in sieben Kapitel untergliedert: Aufgaben der Hochschulen, Zulassung zum Studium, Mitglieder der Hochschule, Rechtsstellung der Hochschule, Staatliche Anerkennung, Anpassung des Landesrechts, Änderung von Bundesgesetzen und Schlussvorschriften.