Heizkörper
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- Elektrowärmegerät zum Heizen von Räumen.
- Konstruktionselement (Heizelement) eines Elektrowärmegeräts mit Heizleitern zur Umwandlung elektrischer Energie in Wärme. Man unterscheidet frei abstrahlende Heizkörper ohne Isolierstoffabdeckung, z.B. für Widerstandsöfen, Heizlüfter, sowie eingebettete und abgedeckte Heizkörper zum Trocknen von Gasen, Erwärmen von Flüssigkeiten (z.B. galvanischen Bädern, Warmwasseranlagen, Waschmaschinen) und festen Stoffen (z.B. Weichen-, Walzen-, Straßen-, Bodenheizung).
Kalenderblatt - 20. April
1844 | Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck. |
1916 | Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe. |
1998 | Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf. |