Heimfall

    Aus WISSEN-digital.de

    ursprünglich der Rückfall erbenlos oder herrenlos gewordenen Gutes an die Dorfgenossenschaft, später an den König; im modernen Recht entwickelte sich daraus das Erbrecht des Staates; im mittelalterlichen Lehensrecht Bezeichnung für den Rückfall des Lehensgutes an den Lehensherrn.