Heerschild

    Aus WISSEN-digital.de

    im deutschen Mittelalter äußeres Kennzeichen des Ranges der heerespflichtigen Fürsten und Lehensträger; die Heerschildordnung (erstmals aufgestellt unter Kaiser Friedrich I., aufgezeichnet im Schwaben- und Sachsenspiegel) unterschied sieben Heerschilde, deren oberster dem König zukam (danach geistliche Fürsten, Laienfürsten, Grafen und Freiherren, Ministerialen und Schöffenbarfreie, deren Mannen, übrige ritterbürtige Leute); sie brachte damit die lehensrechtlichen Bindungen in eine starre Rangfolge, verbot, von dem Träger eines niederen Heerschilds ein Lehen anzunehmen (in der Praxis nicht immer befolgt), erwies sich aber vor allem als Hauptstütze der Fürsten (Territorialherren) bei der Wahrung und Mehrung ihrer Macht, indem sie die niederen Lehens- (und Heerschild-)träger am Aufstieg hinderte und ihnen eine unmittelbare Unterstützung des Königs und Mitwirkung an der Reichspolitik verwehrte, dem Reichsfürstenstand aber das Verfechten von Rechts- und Machtansprüchen gegenüber dem isolierten König erleichterte.

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.