Hausmeier

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    (lateinisch: majordomus)

    in den Teilreichen der Merowinger (Austrasien, Neustrien, Burgund) der oberste Hof- und Staatsbeamte. Ursprünglich der Vorsteher der königlichen Hofhaltung, dann Führer der berittenen königlichen Gefolgschaft, Leiter der königlichen Domänenverwaltung und Oberhaupt des Adels. Schließlich der eigentliche Leiter der Politik, der sein Amt erblich machte, 687 machte sich der Hausmeier Austrasiens, Pippin II., zum Regenten des Gesamtreiches.