Hausmeier
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(lateinisch: majordomus)
in den Teilreichen der Merowinger (Austrasien, Neustrien, Burgund) der oberste Hof- und Staatsbeamte. Ursprünglich der Vorsteher der königlichen Hofhaltung, dann Führer der berittenen königlichen Gefolgschaft, Leiter der königlichen Domänenverwaltung und Oberhaupt des Adels. Schließlich der eigentliche Leiter der Politik, der sein Amt erblich machte, 687 machte sich der Hausmeier Austrasiens, Pippin II., zum Regenten des Gesamtreiches.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |