Handlungsvollmacht

    Aus WISSEN-digital.de

    Vollmacht für die Betreibung eines Handelsgewerbes oder für die Vornahme einer bestimmten, zu einem Handelsgewerbe gehörenden Art von Geschäften, die nicht Prokura ist. Der Handlungsbevollmächtigte setzt neben die Firma seinen Namen mit dem Zusatz "in Vollmacht".