Goldene Bulle

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    Name mehrerer bedeutender Urkunden, benannt nach dem goldenen Siegel der Kanzlei;

    insbesondere das zum Zweck eines Ausgleichs mit den Kurfürsten von Kaiser Karl IV. auf den Reichstagen in Nürnberg und in Metz am 10. Januar und 25. Dezember 1356 erlassene Verfassungsgesetz des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation (Reichsgrundgesetz); das Gesetz regelte die Königswahl und den Wahlmodus und verwandelte das allgemeine Wahlrecht der deutschen Fürsten in das alleinige Wahlrecht der 7 Kurfürsten (Wahlort Bartholomäuskirche in Frankfurt, Krönungsort das Aachener Münster); die Wahl erfolgte nach dem Mehrheitsprinzip (nicht mehr einstimmig, in offener Abstimmung); das Gesetz verbriefte auch für wichtige Reichsentscheide den Kurfürsten ausschlaggebendes Zustimmungsrecht, sicherte ihnen den unteilbaren (bei den weltlichen auch den erblichen) Besitz ihrer Länder zu (der nur beim Aussterben eines Geschlechts an das Reich heimfallen sollte); außerdem enthielt die Goldene Bulle neue oder wieder aufgegriffene Bestimmungen über das Münzwesen, den Landfrieden (Verbot von Sonderbünden) und die Regalien.