Gift

    Aus WISSEN-digital.de

    Allgemeines

    Stoff, der im Körper schädliche Wirkungen, eventuell sogar den Tod herbeiführen kann. Die Giftwirkung hängt meist von der Dosis ab. Gifte im eigentlichen Sinn wirken bereits in kleinsten Mengen schädlich. Daneben wirkt fast jeder Stoff bei Überschreiten einer bestimmten Dosis giftig (z.B. destilliertes Wasser oder Kochsalz). Auch viele stark wirksame Arzneimittel können bei Überdosierung eine Giftwirkung ausüben. Die Empfindlichkeit gegenüber Giften kann individuellen Schwankungen unterworfen sein; Gewöhnung ist bei manchen Stoffen (z.B. Arsen) möglich. Zu den Giften können auch Stoffe gezählt werden, die bestimmte Krankheiten hervorrufen, z.B. Krebs erzeugende Verbindungen wie Benzpyren und Buttergelb. Die Lehre von der Wirkung der Gifte ist die Toxikologie.

    Naturwissenschaftliche Einteilung

    Die naturwissenschaftliche Einteilung unterscheidet: anorganische Gifte (z.B. Arsen, Kaliumzyanid), organische Gifte (z.B. E 605), Pflanzengifte (Curare) und Tiergifte (z.B. Schlangengift).

    Medizinisch-klinische Einteilung

    Bei der medizinisch-klinischen Einteilung lassen sich Überschneidungen nicht vermeiden. Arzneimittel, die bei normaler Dosierung und Anwendung kaum giftig wirken, werden nachfolgend nicht angeführt (die Zusammenstellung bringt nur eine beispielhafte Auswahl der jeweiligen Gifte).

    Gifte mit vorwiegend lokaler Wirkung

    Sie greifen die Haut und Schleimhaut an und führen zu Rötung, Schwellung, Blasenbildung oder Gewebstod.

    Ätzgifte, die schnell und unmittelbar gewebsschädigend wirken: Ammoniak, Ätzkalk, Chromsäure, Eisessig, Fluorwasserstoff, Formaldehyd, Halogene (Fluor, Chlor, Brom, Jod), Kalilauge, Natronlauge, Oxalsäure, Phenole, Salpetersäure, Salzsäure, Schwefelsäure, Schwermetallsalze, Sublimat.Kapillargifte, die oft erst nach längerer Zeit, eventuell auf dem Wege einer Schädigung der Gefäßwand wirken: drastische Abführmittel, Arsenik, Brechweinstein, Kolchizin, Kanthariden, Nesselgifte, Primelgifte, Schlangengifte, Senföle.Lungengifte: Flourwasserstoff, Halogene, Phosgen, Schwefeldioxid, Ammoniak, Nitrose, Gase, Aldehyde, Phenole, Senföle, Terpentinöl, Kieselsäure (Staub), Asbest (Staub), Saponine.===Gifte mit vornehmlich resorbierender Wirkung===

    Sie wirken an verschiedenen Stellen des Körpers, jedoch erst nach Aufnahme und dem Transport durch die Blutbahn.

    Blutgifte: Anilin, Arsenwasserstoff, Benzol, Blausäure, Chlorate, Kohlenoxide, Nitrite, Nitroverbindungen, Phenole, Schlangengift, Schwefelwasserstoff.Magen-Darm-Gifte: Arsenik, Bakteriengifte, Bariumsalze, Brechsteinwein, Chlorate, Colchicin, Farnextrakt, Fliegenpilz, Glykoside vom Fingerhut, Nikotin, Phosphor, Saponine, Schwermetallsalze Lebergifte: Arsenverbindungen, ätherische Öle, Chloroform, Knollenblätterschwamm, Lorchel, Phosphor, TetrachlorkohlenstoffNierengifte: Oxalsäure, Phenole, Salizylsäure, Sublimat. Herzgifte: Aconitin, lösliche Bariumsalze, Colchicin, Fluoride, Glykoside (Fingerhut, Strophanthus), Krötengift, Maiglöckchen, Meerzwiebel, Nikotin, OxalsäureNervengifte: Atropin, Bleitetraethyl, Fliegenpilz, Kohlenoxide, Kokain, Magnesiumsalze, Methylalkohol, Giftstoffe vieler Mikroorganismen, Morphin, Mutterkorn, viele Pflanzenschutzmittel (E 605), Schlangengifte, Schwefelkohlenstoff, Schwefelwasserstoff, Stickoxide, Trichlorethylen, Trikresylphosphat, viele Schwermetalle und ihre Salze.Augengifte: organische Arsenverbindungen, Methylalkohol, Schwefelkohlenstoff, Schwermetalle und ihre Salze.Gebärmuttergifte: drastische Abführmittel, manche ätherische Öle, Blei, Chinin, Mutterkorn, Nikotin, Phosphor.Lungengifte: Arsenwasserstoff, Blausäure, Bleitetraethyl, Kohlenoxide, halogenierte Kohlenwasserstoffe, Metall-Karbonyl-Verbindungen, Methylalkohol, Phosphorwasserstoff, Schwefelkohlenstoff, Schwefelwasserstoff.

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.