Gewinnbeteiligung

    Aus WISSEN-digital.de

    1. Betriebswirtschaft: eine vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer über dessen Lohn oder Gehalt hinaus gewährte Beteiligung am Reingewinn des Unternehmens. Indem der Unternehmenserfolg direkt an die persönliche Entlohnung gekoppelt wird, soll die Leistung der Mitarbeiter gesteigert und die Identifikation der Angestellten mit dem Unternehmen gefördert werden. Praktiziert wird v.a. die Gewinnbeteiligung über Anteilsscheine (Belegschaftsaktien). In Frankreich ist die Gewinnbeteiligung für Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern seit 1968 gesetzlich vorgeschrieben.
    1. Versicherungswesen: Verteilung von Überschüssen an die Versicherten.

    Kalenderblatt - 16. Mai

    1924 Das amerikanische Repräsentantenhaus schließt Japaner von der Einwanderung in die USA aus.
    1933 Im Börsenblatt wird die erste amtliche Schwarze Liste von Büchern veröffentlicht, die aus öffentlichen Büchereien "auszumerzen" sind.
    1939 Der Ausbau des so genannten Westwalls zum Schutz von Deutschland ist im wesentlichen abgeschlossen.