Gewinn- und Verlustrechnung

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: GuV;

    gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil des Jahresabschlusses. Im Gegensatz zur Bilanz erfolgt hier eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und der Erträge eines Unternehmens während eines Geschäftsjahres, also Vergleich von Stromgrößen, und nicht von Bestandsgrößen. Das Rechnungswesen führt so genannte Erfolgskonten, in denen Aufwendungen und Erträge dokumentiert werden und deren Saldo der Jahreserfolg ist (Gewinn oder Verlust). Die GuV hat den Zweck, die Quellen des Erfolges aufzuschlüsseln (z.B. Erlös aus betrieblicher und außerbetrieblicher Tätigkeit).

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.