Gewinn- und Verlustrechnung
Aus WISSEN-digital.de
Abk.: GuV;
gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil des Jahresabschlusses. Im Gegensatz zur Bilanz erfolgt hier eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und der Erträge eines Unternehmens während eines Geschäftsjahres, also Vergleich von Stromgrößen, und nicht von Bestandsgrößen. Das Rechnungswesen führt so genannte Erfolgskonten, in denen Aufwendungen und Erträge dokumentiert werden und deren Saldo der Jahreserfolg ist (Gewinn oder Verlust). Die GuV hat den Zweck, die Quellen des Erfolges aufzuschlüsseln (z.B. Erlös aus betrieblicher und außerbetrieblicher Tätigkeit).
Kalenderblatt - 14. Mai
| 1607 | Sir Walter Raleigh gründet in Amerika die erste englische Stadt, Jamestown. |
| 1643 | Ludwig XIV., der spätere Sonnenkönig, wird im zarten Alter von vier Jahren gekrönt, tritt aber erst am 10. März 1661 die Alleinregierung an. |
| 1948 | Gründung Israels. |
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