Gewinn- und Verlustrechnung
Aus WISSEN-digital.de
Abk.: GuV;
gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil des Jahresabschlusses. Im Gegensatz zur Bilanz erfolgt hier eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und der Erträge eines Unternehmens während eines Geschäftsjahres, also Vergleich von Stromgrößen, und nicht von Bestandsgrößen. Das Rechnungswesen führt so genannte Erfolgskonten, in denen Aufwendungen und Erträge dokumentiert werden und deren Saldo der Jahreserfolg ist (Gewinn oder Verlust). Die GuV hat den Zweck, die Quellen des Erfolges aufzuschlüsseln (z.B. Erlös aus betrieblicher und außerbetrieblicher Tätigkeit).
KALENDERBLATT - 8. Juni
1815 | Die deutschen Fürsten einigen sich auf dem Wiener Kongress auf die Bildung eines losen Staatenbundes mit der Verabschiedung einer Verfassung, der Deutschen Bundesakte. Sie enttäuschen damit diejenigen, die im Namen der deutschen Einheit in den Befreiungskampf gegen Napoleon gezogen sind. |
1937 | Uraufführung der "Carmina Burana" von Carl Orff. |
793 | Die Wikinger landen in England und zerstören das Kloster Lindisfarne. |
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