Geschlossene Fonds

    Aus WISSEN-digital.de

    Geschlossene Fonds gelten als unternehmerische Beteiligung. Sie verfügen über eine festgelegte Anzahl von Fondsanteilen, die im Rahmen einer Emission von Investoren erworben werden können. Der Anlagezweck eines geschlossenen Fonds ist dabei im Regelfall sehr konkret. In den meisten Fällen dient diese Anlageform zur Finanzierung eines einzelnen Investitionsvorhabens.

    Die Besonderheit eines geschlossenen Fonds liegt darin, dass der Herausgeber der Fondsanteile diese grundsätzlich nicht zurücknimmt. Offene Fonds hingegen ermöglichen ihren Anlegern diesen Schritt und bilden somit das Gegenstück zu geschlossenen Fonds. Lediglich über die Börse können Investoren geschlossener Fonds ihre Anteile an andere Investoren veräußern. Allerdings gelten solche Fondsanteile als vergleichsweise wenig liquide. Ihr Handelsvolumen an den Börsen ist oftmals recht gering, was eine lukrative Veräußerung vergleichsweise schwierig macht.

    In der Vergangenheit konnten Verluste aus Beteiligungen an geschlossenen Fonds einkommensteuerlich geltend gemacht werden und ermöglichten somit Steuereinsparungen. Seit dem diese Möglichkeit nicht mehr gegeben ist, haben geschlossene Fonds an Bedeutung verloren.