Gerichtsverfassung
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bezeichnet die Zuständigkeit, den Aufbau und die Funktion der Gerichte und aller weiteren Behörden der jeweiligen Gerichtsbarkeit samt der dazu gehörenden Rechtspflegeorgane (Richter usw.).
Das Gerichtsverfassungsrecht ist zum einen Teilgebiet des Verfassungsrechtes, zum anderen Basis des Prozessrechtes. Es gelten das Grundgesetz (GG) und v.a. das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sowie das deutsche Richtergesetz (DRiG), das Rechtspflegergesetz und Teilbereiche der Verfahrensordnungen (ZPO, StPO, u.a.). Daneben bestehen zahlreiche einzelgesetzliche Vorschriften.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |