Gemeiner Pfennig

    Aus WISSEN-digital.de

    die erste deutsche allgemeine Reichssteuer, bereits während der Hussitenkriege vorgeschlagen, besonders dringlich geworden durch das Vordringen der Türken, doch erst 1495 vom Wormser Reichstag als Teil der Reichsreform unter Maximilian I. beschlossen; mit ihr sollten die Kosten eines Reichsheeres (aus Soldtruppen) und des neu eingerichteten Reichskammergerichtes gedeckt werden, doch scheiterte die Eintreibung am Widerstand der Territorialherren und am Mangel einer starken Zentralexekutive, daher 1505 wieder aufgehoben (Rückkehr zu den Matrikular-Beiträgen).