Gebührenordnung für Ärzte

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: GOÄ;

    1965 vom Staat erlassene gesetzliche Vorschriften für die Honorarsätze von Ärzten (bei Zahnärzten GOZ). Hierbei werden die einzelnen ärztlichen Leistungen aufgeführt und nach Aufwand bewertet.