Furcht

    Aus WISSEN-digital.de

    beklemmendes Gefühl in Gefahrensituation, löst Fluchtreaktionen des Körpers aus. Dieser Affekt ist auf ein Objekt bezogen, das Bedrohung oder sogar Lebensgefahr bedeutet und daher starke körperliche Reaktionen hervorruft. Diese reichen von der Schreckstarre über den Totstellreflex bis hin zu Notfallsfunktionen (wie Gänsehaut, Steigerung des Blutdrucks , Erweiterung der Pupillen etc.). Als Angst bezeichnet man die Furcht, die ohne unmittelbare objektive Bedrohung ausgelöst wird.

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.