Fungibilität

    Aus WISSEN-digital.de

    1. Vertretbarkeit (Rechtssprache).
    1. beliebige Verwendbarkeit. Die einzelnen Stücke innerhalb einer Gattung sind von ihrem Nominalwert, von ihrer Beschaffenheit oder von den mit ihnen verbundenen Rechten und Pflichten her gleich (z.B. Wertpapiere mit gleichem Inhalt, Münzen oder börsengängige Waren wie Kaffee und Getreide). Wertpapiere, besonders Inhaberaktien (im Gegensatz zu Namensaktien), sind sehr fungibel, da sie jederzeit durch eine andere Aktie ersetzt werden können.

    Kalenderblatt - 16. April

    1922 Das Deutsche Reich und die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken schließen in Rapallo am Rande der Weltwirtschaftskonferenz von Genua einen Freundschaftsvertrag, den so genannten Rapallo-Vertrag.
    1925 Im Grab der vor über 45 Jahren verstorbenen Bernadette wird deren Leichnam unverwest aufgefunden. Das Grab wurde anlässlich ihrer Seligsprechung geöffnet. Sie hatte als Kind mehrere Marienerscheinungen.
    1945 Hitler verlangt die Verteidigung der Ostfront bis zum letzten Tropfen Blut.