Frucht

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    1. Samenbehälter von Pflanzen; entsteht nach Befruchtung der Samenanlage (Blüte) aus dem Fruchtknoten. Bei den Früchten von Obstbäumen und -sträuchern und Gemüsepflanzen Unterscheidung zwischen vier verschiedenen Arten: Steinfrüchte (zum Beispiel Pflaumen, Kirschen, Pfirsiche und Walnüsse), die ihren Samen, die Nuss, mit einem fleischigen Mantel umgeben; Kernfrüchte (zum Beispiel Äpfel und Birnen) mit mehreren, vom Fruchtfleisch umgebenen Samenkernen; Hülsenfrüchte (zum Beispiel Erbsen, Bohnen und Erdnüsse) in Schoten oder Schalen; Beeren, deren Fruchtschalen alle fleischig sind. Die Erdbeere ist eine Scheinfrucht. Alle Früchte erreichen ihre endgültige Farbe und ihren aromatischen Geschmack erst, wenn sie vollständig ausgereift sind.
    2. auch: Leibesfrucht;


    Bezeichnung für den sich in der Gebärmutter entwickelnden Keim; abhängig vom Entwicklungsstadium Embryo oder Fetus.

    Kalenderblatt - 16. April

    1922 Das Deutsche Reich und die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken schließen in Rapallo am Rande der Weltwirtschaftskonferenz von Genua einen Freundschaftsvertrag, den so genannten Rapallo-Vertrag.
    1925 Im Grab der vor über 45 Jahren verstorbenen Bernadette wird deren Leichnam unverwest aufgefunden. Das Grab wurde anlässlich ihrer Seligsprechung geöffnet. Sie hatte als Kind mehrere Marienerscheinungen.
    1945 Hitler verlangt die Verteidigung der Ostfront bis zum letzten Tropfen Blut.