Friedrich Julius Stahl

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    deutscher Rechtsphilosoph; * 16. Januar 1802 in Würzburg, † 10. August 1861 in Bad Brückenau

    Friedrich Julius Stahl war der Begründer einer protestantisch-konservativen Staatslehre.

    Von Schelling angeregt, schrieb er "Die Philosophie des Rechts nach geschichtlicher Ansicht" (1830), sein wissenschaftliches Hauptwerk, das trotz mancher Mängel Epoche machend für die Geschichte der Staatswissenschaft ist. Stahl trat darin der naturrechtlichen Lehre schroff entgegen und begründete seine Rechts- und Staatslehre "auf der Grundlage christlicher Weltanschauung". 1832 wurde Stahl zum außerordentlichen Professor in Erlangen, im November zum ordentlichen Professor für Rechtsphilosophie, Pandekten und bayrisches Landrecht in Würzburg ernannt. Später kehrte er nach Erlangen zurück und lehrte hier Kirchenrecht, Staatsrecht und Rechtsphilosophie.

    1840 nach Berlin berufen,1849 von König Friedrich Wilhelm IV. zum lebenslänglichen Mitglied der damaligen Ersten Kammer, des späteren Herrenhauses, ernannt, wurde Stahl hier und 1850 im Erfurter Parlament, dem er angehörte, der Hauptwortführer der Reaktion. Auch auf kirchlichem Gebiet benutzte er seine Stellung als Mitglied des evangelischen Oberkirchenrats (1852 bis 1858) zur Lockerung der Union, zur Stärkung des lutherischen Konfessionalismus und zur Erneuerung der Herrschaft der orthodoxen Geistlichkeit über die Laienwelt.

    Der politische Umschwung nach der Regierungsübernahme durch Wilhelm I. brachen Stahls Herrschaft im Oberkirchenrat und veranlassten 1858 seinen Austritt aus dieser Behörde.

    Werke (Auswahl)

    "Die Kirchenverfassung nach Lehre und Recht der Protestanten" (1840), "Über Kirchenzucht" (1845), "Das monarchische Prinzip" (1845), "Der christliche Staat" (1847), "Die Revolution und die konstitutionelle Monarchie" (1848), "Was ist Revolution?" (1852), "Der Protestantismus als politisches Prinzip" (1853) .