Fotografie (Technik)

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    1. Zusammenfassung aller Verfahren, die durch Strahlung, im eigentlichen Sinne durch Licht des sichtbaren Spektralbereichs, erzeugte dauerhafte Bilder auf Licht empfindlichen Schichten mittels Fotoapparat festhalten. Mit einem Kameraobjektiv, das als optisches System das Licht fokussiert, wird das Motiv auf einen präparierten Bildträger, die lichtempfindliche Schicht, gebannt. Bei Schwarzweißfotografie entsteht ein Negativ, d.h. Hell und Dunkel sind umgekehrt dargestellt. Bei der Farbfotografie werden alle naturgetreu wieder gegebenen Farben aus den drei Grundfarben gebildet. Siehe auch Fotografie (Kunst).
    2. das einzelne Lichtbild, das mittels dem in 1) beschriebenen Verfahren hergestellt wird. Kurz: Foto.


    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.