Fluoreszenz

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    Eigenschaft einiger Stoffe (Flussspat, Uransalze), nach Einwirkung von Licht-, Röntgen- oder anderen Strahlen selbst (farbig) zu leuchten: Emission von Licht- oder anderer Strahlung beim Auftreffen von Photonen- oder Korpuskularstrahlung auf einen Stoff, ohne die erregende Strahlungsquelle nicht existent. Fluoreszenz wird durch die Anregung von Elektronen hervorgerufen, die Stoffe zeigen kein Nachleuchten, d.h. mit dem Ende der Bestrahlung (oder kurz darauf) endet auch das Licht, die Elektronen kehren also in ihren Grundzustand zurück. Viele Stoffe können durch z.B. ultraviolette (unsichtbare) Strahlung zu Fluoreszenz angeregt werden: zu Strahlung geringerer Frequenz, also zu sichtbarem Leuchten als einem Effekt, der für präzise Analysemethoden genutzt wird. Das Glas von Röntgen-, Oszillografen-, Fernseh-, Computer- und Radarbildschirmröhren enthält eine fluoreszierende Beschichtung, die durch Beschuss mit Elektronenstrahlen zum Leuchten angeregt wird und so z.B. Schriftzeichen sichtbar werden lässt.

    Kalenderblatt - 17. August

    1876 Uraufführung der Oper "Götterdämmerung" von Richard Wagner.
    1908 Der Schuhmacher Wilhelm Voigt, bekannt als "Hauptmann von Köpenick", wird begnadigt und aus der Haft entlassen. Er hatte am 16.  Oktober in der Uniform eines preußischen Hauptmanns einen Trupp Soldaten von der Straße mitgenommen, war zum Rathaus der Stadt Köpenick bei Berlin marschiert, hatte den Bürgermeister verhaftet und die Stadtkasse mitgenommen.
    1920 Im "Wunder an der Weichsel" stoppt Polen den Vormarsch der Roten Armee.