Flottenabkommen
Aus WISSEN-digital.de
Internationale Verträge zur Begrenzung bzw. Beendigung des Flotten-Wettrüstens.
1921/22 wurde auf der Konferenz von Washington die Stärke der Schlachtflotten für die Länder USA, Großbritannien, Japan, Frankreich und Italien im Verhältnis von 5:5:3:1,75:1,75 festgelegt.
1935 schlossen das Britische Commonwealth und das Deutsche Reich einen Vertrag, in dem das Verhältnis der deutschen zur britischen Flottenstärke mit 35:100 (bei U-Booten 45:100) definiert wurde. Diese außenpolitische Maßnahme Hitlers zielte darauf ab, seinen Friedenswillen international zu dokumentieren, einen politischen Ausgleich mit England zu erreichen und gleichzeitig die deutsche Flotte aufzurüsten.
Kalenderblatt - 28. März
1939 | Franco gewinnt den spanischen Bürgerkrieg mit der Unterwerfung Madrids. |
1962 | Die DDR verabschiedet ihr eigenes Zollgesetz. |
1979 | Reaktorunfall im amerikanischen Harrisburg, der die Gefahr einer riesigen Verseuchung des Umlands heraufbeschwört. |
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