Flottenabkommen

    Aus WISSEN-digital.de

    Internationale Verträge zur Begrenzung bzw. Beendigung des Flotten-Wettrüstens.

    1921/22 wurde auf der Konferenz von Washington die Stärke der Schlachtflotten für die Länder USA, Großbritannien, Japan, Frankreich und Italien im Verhältnis von 5:5:3:1,75:1,75 festgelegt.

    1935 schlossen das Britische Commonwealth und das Deutsche Reich einen Vertrag, in dem das Verhältnis der deutschen zur britischen Flottenstärke mit 35:100 (bei U-Booten 45:100) definiert wurde. Diese außenpolitische Maßnahme Hitlers zielte darauf ab, seinen Friedenswillen international zu dokumentieren, einen politischen Ausgleich mit England zu erreichen und gleichzeitig die deutsche Flotte aufzurüsten.