Finanzwissenschaft

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    Erkenntnisobjekt der Finanzwissenschaft ist die wirtschaftliche Aktivität öffentlicher Haushalte (z.B. Bund, Länder, Gemeinden). Hauptinstrument der Finanzpolitik sind öffentliche Einnahmen (Steuern, Zölle etc.). Verschiedene Teilgebiete der Finanzwissenschaft sind:

    1. Allokationspolitik: Bereitstellung öffentlicher Güter (z.B. Infrastruktur) und Aufteilung von Produktionsfaktoren z.B. bei Marktversagen.

    2. Verteilungspolitik: Ausgleich der Vermögensverteilung. Sie wird forciert durch a) Schaffung gleicher Ausgangspositionen, wie z.B. gleiche Chancen für Schulausbildung (Bildungspolitik); b) Nachträglicher Ausgleich durch Steuern, Subventionen und Transferzahlungen.

    3. Stabilisierungspolitik: Sie soll für ein gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht sorgen. Besonders Wirtschaftswachstum und Konjunktur werden im Rahmen der Stabilisierung beeinflusst. Ziel ist es, beide Größen relativ kontinuierlich wachsen zu lassen, wodurch plötzliches starkes Wachstum vermieden werden soll.

    4. Planung, Erfassung, Durchführung der öffentlichen Ausgaben: Die Ausgaben werden mittels des Haushaltsplanes festgelegt. Für die Detailplanung der Ausgaben/Einnahmen sind verschiedene Arbeitskreise des Regierungsapparates zuständig (z.B. Finanzplanungsrat). Bei der Verteilung spielt der Finanzausgleich eine große Rolle.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.