Finanzverwaltung
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Behörde, die für die Einnahme (Steuern), Verwaltung und Ausgabe der öffentlichen Finanzen verantwortlich ist. Die Gliederung der Finanzverwaltung ist durch das Finanzverwaltungsgesetz vom 6.09.1950 geregelt. In Deutschland ist die Finanzverwaltung gegliedert in:
1. Bundesfinanzbehörden: zuständig für Zölle, Finanzmonopole, Teile der Verbrauchssteuern, Beförderungs- und Umsatzsteuern. Oberste Behörde ist hier der Bundesminister der Finanzen. Ihm sind das Bundesministerium der Finanzen, die Oberfinanzdirektion und die Hauptzollämter untergeordnet.
2. Länderfinanzbehörden: zuständig für alle sonstigen Steuern, die nicht kommunal verwaltet werden. Oberste Instanz dieser örtlichen Behörde ist das Landesfinanzministerium, ihm folgen Oberfinanzdirektion und Finanzamt.
Die Oberfinanzdirektion ist gleichzeitig Bundes- und Landesfinanzbehörde. Ihr Leiter wird vom Bund und dem jeweiligen Land gemeinsam ernannt.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |