Finanzgerichte

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    die für Berufungs- und Beschwerdeverfahren zuständigen Gerichte, die gegen die Entscheidung der Finanzämter, v.a. über Steuern und Abgaben, angerufen werden können; unabhängig von der Finanzverwaltung. Die Finanzgerichte sind in zwei Instanzen gegliedert:

    1. Finanzgerichte der Länder: bestehen jeweils aus einem Senat und drei Berufsrichtern.

    2. Bundesfinanzhof (BFH, § 2 Finanzgerichtsordnung) in München: Besteht aus fünf Senaten und in der Regel sieben Berufsrichtern. Vor dem BFH kann nur mit einer Rechtsvertretung (Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) geklagt werden.

    Kalenderblatt - 18. April

    1521 Martin Luther erscheint zum zweiten Mal vor dem Wormser Parteitag, verteidigt sich vor Kaiser und Reich und lehnt den Widerruf ab.
    1951 Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien, die Niederlande, Belgien und Luxemburg schließen ihre Kohle- und Stahlindustrie in der Montanunion zusammen und verzichten auf ihre nationalen Souveränitätsrechte über diese Industriezweige.
    1968 Die tschechoslowakische Nationalversammlung wählt Josef Smrkovský zu ihrem neuen Präsidenten, der als einer der populärsten Politiker des "Prager Frühlings" die volle Rehabilitierung der Opfer der Stalinzeit und die Sicherung eines wirklich freien politischen Lebens zu seiner Aufgabe erklärt.