Finanzamt

    Aus WISSEN-digital.de

    Teil der Finanzverwaltung. Gehört zu den Landesfinanzbehörden; zuständig für den ordnungsgemäßen Eingang der Steuern in Bezug auf Höhe und Frist, für die Vermögensverwaltung öffentlicher Einrichtungen und für den Einzug von Strafen, Beiträgen und Gebühren verschiedener Art. Die Finanzämter sind örtliche Behörden und sind der Oberfinanzdirektion unterstellt. Die oberste Landesfinanzbehörde ist das Landesfinanzministerium.

    KALENDERBLATT - 29. März

    1894 34 Frauenorganisationen schließen sich zum Bund deutscher Frauenvereine (BdF) zusammen.
    1958 Uraufführung von Max Frischs "Biedermann und die Brandstifter" in Zürich.
    1971 Der jugoslawische Präsident Tito wird als erstes Oberhaupt eines sozialistischen Landes von Papst Paul VI. empfangen.



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