Finanzamt

    Aus WISSEN-digital.de

    Teil der Finanzverwaltung. Gehört zu den Landesfinanzbehörden; zuständig für den ordnungsgemäßen Eingang der Steuern in Bezug auf Höhe und Frist, für die Vermögensverwaltung öffentlicher Einrichtungen und für den Einzug von Strafen, Beiträgen und Gebühren verschiedener Art. Die Finanzämter sind örtliche Behörden und sind der Oberfinanzdirektion unterstellt. Die oberste Landesfinanzbehörde ist das Landesfinanzministerium.

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.