Filesharing-Systeme

    Aus WISSEN-digital.de

    auch: Dateiaustauschbörsen;

    ein auf dem Peer-to-Peer-Prinzip beruhendes System zum direkten Tausch von Dateien, insbesondere im Internet. Dateien lassen sich von den Computern fremder Teilnehmer herunterladen, gleichzeitig sollten aber auch eigene Dateien angeboten werden.

    Eine große Vielfalt an unterschiedlichen Dateien ist bei einer großen Anzahl an Teilnehmern ("Datensaugern") zu erwarten. Besonders beliebt ist das Tauschen von Audiodateien (digitalisierte Musik) und Videodateien (digitalisierte Filme). Urheberrechtliche Gesichtspunkte, z.B. das Deutsche Urheberschutzgesetz, sind zu beachten.

    Um die Tauschaktivitäten in Gang zu bringen, ist es erforderlich, zu erfahren, welche Dateien zum Download angeboten werden. Dieser Vorgang kann entweder per Echtzeitsuche auf anderen Clients oder über ein möglichst aktuelles Verzeichnis auf einem zentralen Rechner (Server) erfolgen. Mit dem Erstellen und Aktualisieren einer Verzeichnisliste wird vom Peer-to-Peer-Prinzip abgewichen, es ist aber auch eine Kontrollmöglichkeit in Bezug auf urheberrechtlich geschützte Daten.

    Die Kontaktaufnahme zwischen zwei Teilnehmern zwecks Dateiaustausch ist etwas schwierig. Es müsste die IP-Adresse übermittelt werden, die sich aber bei temporären Nutzern ändert. Dieses Problem muss mit einer festen Mitgliederkennung, die man bei jeder Einwahl ins Netz einem Server mitteilt, gelöst werden.

    Einige Beispiele für Dateitauschbörsen:

    • BearShare (nach dem Peer-to-Peer-Prinzip arbeitende Tauschbörse für alle Arten von Dateien)*Blubster (nach dem Peer-to-Peer-Prinzip arbeitende Tauschbörse für MP3-Dateien)*KaZaA Lite/K++ (Napster-ähnliche Tauschbörse)*Shareaza (Client für das Gnutella-Netzwerk für alle Arten von Dateien)*eDonkey (Client/ Server-Netzwerk insbesondere für Videos)*Gnutella (nur nach dem P2P-Prinzip arbeitende Tauschbörse für alle Arten von Dateien)*LimeWire (auf Basis des Gnutella-Netzwerks arbeitende Tauschbörse für alle Arten von Dateien)

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.