Familienrecht

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    Teil des Zivilrechts, der die gesetzlichen Regelungen aller familiären Angelegenheiten umfasst. Das Familienrecht wird im 4. Buch (§§ 1297 bis 1921) des BGB geregelt. Es beinhaltet die mit der Eheschließung und Eheführung zusammenhängenden Fragen, sowie die Rechtsbeziehungen zur Verwandtschaft, u.a. Zivilehe (Verlobung, rechtliche Auswirkungen der Ehe, eheliches Güterrecht, etc., über Scheidung (Unterhalt, etc.), Verwandtschaft, Vormundschaft, Pflegschaft, Adoption etc. Die Eheschließung selbst ist heute nicht mehr im Bürgerlichen Gesetzbuch, sondern im Ehegesetz geregelt.

    Neben den Regelungen des BGB gibt es noch einige Ergänzungen, wie beispielsweise das Personenstandsgesetz vom 8. August 1957. Der Grundsatz der Vertragsfreiheit wird in gewissen Bereichen des Familienrechts eingeschränkt.

    Kalenderblatt - 24. April

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