Falschgeld

    Aus WISSEN-digital.de

    meist Papiergeld, das unerlaubt hergestellt und in Umlauf gebracht wird; in der Umgangssprache oft als Blüten bezeichnet. Vor der Einführung des Papiergeldes beschränkte sich diese Art des Verbrechens auf Falschmünzerei, bei der z.B. Goldmünzen nachgeahmt wurden, indem man Bleiplättchen mit einem Goldüberzug versah.

    Nach den §§ 146 ff des Strafgesetzbuches werden die Herstellung von Falschgeld, das in den Verkehr bringen und Vorbereitungshandlungen bestraft.

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.