Fürstenabfindung

    Aus WISSEN-digital.de

    Entschädigung der 1918 abgesetzten deutschen Dynastien. Nachdem deren Enteignung 1926 durch Volksentscheid abgelehnt worden war, regelten 26 Einzelverträge zwischen den deutschen Fürsten und den Ländern die Vermögensverhältnisse. Die Fürsten wurden hauptsächlich mit Geld abgefunden, die Domänen zwischen Ländern und Fürstenhäusern geteilt, Schlösser, Museen, Bibliotheken und Ähnliches fielen überwiegend an den Staat.