Fürst

    Aus WISSEN-digital.de

    (althochdeutsch: furist, "der Vorderste")

    bei den Germanen die gewählten Heerführer und Richter im Gau. Im Frankenreich wurden sie durch die vom König eingesetzten Gaugrafen ersetzt, die bis ins 13. Jh. den König wählten.

    Schließlich gehörten dem Reichsfürstenstand nur die großen reichsunmittelbaren Territorialherren an, die sich nach unten (z.B. gegen die Grafen) abschlossen: Kurfürsten, Herzöge, gefürstete Reichsgrafen; daneben die Reichsbischöfe und -äbte.

    Erhebung nichtfürstlicher Herrschaften durfte der Kaiser nur mit Einwilligung der Fürsten vornehmen, praktisch war ihr Stand seit dem 17. Jh. geschlossen. Die regierenden (nicht Titular-)Fürsten Deutschlands waren den königlichen Dynastien des übrigen Europa ebenbürtig (auch nach dem Verlust ihrer Hoheitsrechte durch Säkularisation 1803 und Mediatisierung 1805/1806). Fürst im engeren Sinne war der Titel der Angehörigen der untersten Stufe dieses Standes (nach dem Herzog).

    Die im 19. Jh. erhobenen Fürsten (z.B. Metternich, Hardenberg, Blücher, Wrede, Bülow, Bismarck, Eulenburg) waren nicht sukzessionsfähig.