Exterritorialität

    Aus WISSEN-digital.de

    völkerrechtliche Sonderstellung bestimmter fremder Staatsangehöriger (besonders der Diplomaten) innerhalb des Gastlandes. Sie sind der Gerichts- und Steuerhoheit des Aufenthaltslandes nicht unterstellt. Die Verletzung der Exterritorialität gilt als schweres Vergehen gegen das Völkerrecht.