Exterritorialität
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völkerrechtliche Sonderstellung bestimmter fremder Staatsangehöriger (besonders der Diplomaten) innerhalb des Gastlandes. Sie sind der Gerichts- und Steuerhoheit des Aufenthaltslandes nicht unterstellt. Die Verletzung der Exterritorialität gilt als schweres Vergehen gegen das Völkerrecht.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |