Exkulpationsbeweis

    Aus WISSEN-digital.de

    auch: Entlastungsbeweis;

    der Geschäftsherr muss nicht für einen Schaden haften, den sein Verrichtungsgehilfe in Ausführung der aufgetragenen Verrichtung verursacht hat, wenn er bei der Auswahl des Verrichtungsgehilfen und bei dessen Überwachung die im Verkehr notwendige Sorgfalt berücksichtigt hat.