Ewiger Landfriede

    Aus WISSEN-digital.de

    auf dem Reichstag zu Worms 1495 erlassenes Gesetz, das das Recht der Fehde und bewaffneten Selbsthilfe abschaffte; seine Wahrung wurde dem neu geschaffenen Reichskammergericht als oberster Reichsinstanz übertragen, galt seit 1555 auch für religiöse Belange.