Erbvertrag
Aus WISSEN-digital.de
im Gegensatz zum Testament stehender Vertrag des Erblassers, z.B. über eine Erbeinsetzung mit einer oder mehreren Personen oder über Auflagen sowie Vermächtnisse. Der Erbvertrag kann vom Erblasser nicht einseitig aufgehoben werden, falls keine gegenteiligen Bestimmungen vorliegen. Der Vertragserblasser muss gemäß § 2275 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch unbeschränkt geschäftsfähig sein und kann nach § 2274 Bürgerliches Gesetzbuch den Erbvertrag nur persönlich schließen; eine Stellvertretung ist nicht möglich. Ein Erbvertrag kann gemäß § 2276 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch nur vor einem Notar bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile geschlossen werden.
Kalenderblatt - 11. September
| 1801 | Uraufführung von Friedrich Schillers romantischer Tragödie "Die Jungfrau von Orleans" in Leipzig. |
| 1894 | Anlässlich der Einweihung des Palazzo Publico wird die Nationalhymne San Marinos zum ersten Mal zur Aufführung gebracht. |
| 1901 | In der Bucht von Danzig treffen sich Kaiser Wilhelm II. und Zar Nikolaus II. bei einer Flottenparade zu einer politischen Aussprache. |
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