Elektrizitätszähler

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    ein elektromechanisches Messgerät (siehe Elektromechanik) zum Messen und Registrieren einer durch eine Leitung (Draht, Kabel) hindurchfließenden Elektroenergiemenge. Der Elektrizitätszähler wird auch als Elektroenergieverbrauchszähler bezeichnet.

    Abhängig von der Stromart werden Gleichstrom- und Wechselstromzähler (siehe Gleichstrom und Wechselstrom) bzw. Drehstromzähler (siehe Drehstrom) unterschieden. Gleichstromzähler werden weiter in Elektrolytzähler und Motorzähler (z.B. Ampèrestundenzähler) unterteilt. Wechselstrom- und Drehstromzähler sind Motorzähler und existieren als Induktionszähler und Impulsgeberzähler, wobei weitergehend noch zwischen Wirk-, Blind- und Scheinverbrauchszählern unterschieden wird.

    Zweitarifzähler für Wechsel- und Drehstrom schalten nach einem festgelegten Zeitplan (mittels Schaltuhr oder Rundsteuerempfänger) zwischen getrennt zu erfassenden Tarifen um, z.B. für die Messung von Tag- und Nachtstrom.

    Elektrizitätszähler unterliegen der gesetzlich geregelten Eichpflicht.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.