Einbruch

    Aus WISSEN-digital.de

    1. Recht: Eindringen in eine Wohnung, einen Geschäftsraum oder einen anderen umschlossenen Raum. Siehe auch Einbruchdiebstahl, Hausfriedensbruch.
    1. Bergbau: die Herstellung der ersten Vertiefung in die anstehende Abbaufront.
    1. Meteorologie: Abkürzung für Kaltlufteinbruch mit einer ausgeprägten Kaltfront.
    1. Militär: das Eindringen der vordersten Angriffstruppen in die Stellung des Gegners.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.